Allgemeine Geschäftsbedingungen
Tiba Transformation Group GmbH (nachfolgend „TTG" genannt)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der TTG und ihren Kunden über Beratungs-, Trainings-, Projekt- und sonstige Dienstleistungen. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Leistungsumfang Gegenstand der Leistungen ist die vereinbarte Dienstleistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (Dienstvertrag). Art, Umfang und Ziel der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder Projektauftrag. Die TTG ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Mitarbeiter sowie Subunternehmer einzusetzen. Leistungen können – sofern nicht anders vereinbart – nach Wahl der TTG vor Ort oder remote erbracht werden.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung und benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner für Abstimmungen. Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch unzureichende Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entsteht dadurch ein Projektstillstand oder Mehraufwand, ist die TTG berechtigt, die vereinbarten Ressourcen entsprechend in Rechnung zu stellen.
4. Einsatz von Personal
Die TTG stellt qualifiziertes Personal entsprechend den Projektanforderungen bereit. Die TTG ist berechtigt, eingesetzte Mitarbeiter durch gleichwertig qualifizierte Personen zu ersetzen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Der Kunde kann aus sachlichem Grund den Austausch von eingesetzten Personen verlangen.
5. Arbeitszeit, Reisezeiten und Reisekosten
Die Leistungen werden grundsätzlich während üblicher Geschäftszeiten erbracht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Leistungsort richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung; Leistungen können vor Ort oder remote erbracht werden. Reisezeiten werden – sofern vertraglich nichts anderes geregelt ist – innerhalb eines Landes grundsätzlich nicht berechnet, bei projektbedingten Reisen oder internationalen Einsätzen jedoch bis zu 50 % des vereinbarten Tages- oder Stundensatzes. Reisekosten wie Transport, Übernachtung und Spesen werden nach tatsächlichem Aufwand oder gemäß vertraglicher Vereinbarung berechnet.
6. Vergütung und Abrechnung
Die Vergütung erfolgt auf Basis der vereinbarten Tagessätze, Stundensätze oder Festpreise. Leistungen werden – sofern nicht anders vereinbart – monatlich nachträglich abgerechnet. Zusätzliche Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden gesondert berechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
7. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem angegebenen Konto der TTG. Bei Zahlungsverzug ist die TTG berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen sowie weitere Leistungen bis zur Zahlung auszusetzen. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, können alle offenen Forderungen sofort fällig gestellt werden.
8. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
9. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Projektinhalte sowie Methoden und Vorgehensweisen. Diese Verpflichtung gilt über die Vertragslaufzeit hinaus fort.
10. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Grundlage vorliegt.
11. Rechte an Arbeitsergebnissen
Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Projekts erstellten Arbeitsergebnissen für eigene interne Zwecke. Eine Weitergabe oder kommerzielle Nutzung durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der TTG. Die TTG bleibt berechtigt, allgemeines Know-how, Methoden und Erfahrungen weiterhin uneingeschränkt zu nutzen. Sofern Arbeitsergebnisse zur Verfügung gestellt werden, gelten diese als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung wesentliche Mängel schriftlich rügt.
12. Haftung
Die TTG haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die TTG nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf die Vergütung des jeweiligen Einzelauftrags je Schadensfall begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
13. Verzug und Leistungsstörungen
Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden, höherer Gewalt oder sonstiger nicht von der TTG zu vertretender Umstände verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
14. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare, von keiner Partei zu vertretende Ereignisse, die einer Partei die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, entbinden die Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.
15. Vertragslaufzeit und Kündigung
Verträge können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Falle der Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen sowie entstandene Aufwände zu vergüten.
16. Trainings und Workshops
Termine für Trainings und Workshops werden verbindlich vereinbart. Stornierungen und Verschiebungen durch den Kunden bedürfen der Schriftform. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten folgende Bedingungen:
Bei Stornierung bis spätestens 31 Kalendertage vor Trainingsbeginn fallen keine Gebühren an, bei Stornierung im Zeitraum von 30 bis 14 Kalendertagen werden 50 % und bei 13 Kalendertagen oder weniger 100 % der vereinbarten Vergütung berechnet.
Bei Verschiebung bis spätestens 31 Kalendertage vor Trainingsbeginn fallen keine Gebühren an, im Zeitraum von 30 bis 14 Kalendertagen werden 10 % und bei 13 Kalendertagen oder weniger 20 % der vereinbarten Vergütung berechnet.
Bereits angefallene Reisekosten sind in jedem Fall vom Kunden zu erstatten. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Zugang der schriftlichen Erklärung bei der TTG. Eine Verschiebung bedarf der Abstimmung und Bestätigung durch die TTG.
17. Abwerbeverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Zusammenarbeit sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses keine Mitarbeiter der TTG aktiv abzuwerben.
18. Abtretung
Die TTG ist berechtigt, Forderungen aus dem Vertragsverhältnis abzutreten.
19. Keine Rechts- oder Steuerberatung
Die Leistungen der TTG stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Eine entsprechende Prüfung oder Beratung durch qualifizierte Fachpersonen wird im Bedarfsfall empfohlen.
20. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz der TTG. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – München.